RWA-Anlagen Druckbelüftungen

Rauchverdrängung durch Druckbelüftungsanlagen (DBA) gemäß TRVB 112 S
Erhaltung einer rauchfreien Sicht durch durch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) gemäß TRVB 125 S
Brandrauchabsaugung durch Ventilatoren (BRA) gemäß TRVB 125 S
natürliche Brandrauchentlüftung (BRE) durch Auftrieb gemäß TRVB 125 S
Wir sind autorisierter Fachbetrieb für D+H Brandrauch- und Lüftungssysteme

RWA-BRE Rauch- und Wärmeabzugsanlage / Brandrauchentlüftung gemäß TRVB 125 S

In einem geschlossenen Raum steigt Rauch über der vom Brand erfassten Fläche im Wesentlichen lotrecht nach oben und breitet sich dort aus. Dadurch füllt sich schließlich der gesamte Raum rasch mit Rauch und heißen Brandgasen. Der Abzug von Rauch und Wärme wird durch natürliche Entlüftung des Brandraumes durch Lüfter infolge des Auftriebs des heißen Brandrauches bewirkt. Der Abzug von Rauch und Wärme wird durch Absaugen des heißen Brandrauches mittels Ventilatoren bewirkt. BRA saugt so viel Rauch und Wärme ab, dass es zu keiner völligen Verqualmung des Brandraumes kommt, sondern dass sich eine Rauchschicht definierter Dicke unterhalb der Decke bildet. Diese Rauchschicht grenzt sich zu den darunterliegenden Bereich relativ klar ab.

Ausführung von RWA-Anlagen

Die überwiegende Anzahl der RWA ist mit elektrischen Dachöffnungen ausgerüstet. Ältere Modelle können auch mittels Seilzug, pneumatisch (CO2 Patronen) oder hydraulisch geöffnet werden. Pneumatische RWA werden mittels CO2 Patronen zentral in einem Alarmkasten oder unmittelbar am Zylinder ausgelöst. Bei hydraulischen RWA erfolgt der Druckaufbau mittels Hebelbewegungen.


Druckbelüftungen gemäß TRVB 112/19 S

dienen zur Rauchfreihaltung von Stiegenhäusern und Fluchtwegen mittels Überdruck durch eine lüftungstechnische Anlage. Insbesondere bei Hochhäuser spielt die DBA eine große Rolle, da die Evakuierung fast ausschließlich über das Stiegenhaus erfolgt. DBA dienen nicht zur Rauchabführung, sondern nur zur Rauchfreihaltung.

Funktion Druckbelüftung

Bei Auftreten von Rauch aktivieren die im Stiegenhaus eingebauten Rauchmelder (RM) den Zuluftventilator. Dieser saugt Außenluft an und bläst diese an einer oder mehreren Stellen mit Überdruck (50pa) ein. Die Regelung des Überdrucks erfolgt über eine Druckregelklappe am Dach. Druckregelklappen mit Federmechanismus öffnen erst bei Erreichen eines voreingestellten Wertes (z.B.50pa). Durch den Überdruck kann kein gefährlicher Rauch von Brandräumen z.B. Wohnungen in das Stiegenhaus eindringen. Die Türen zum Stiegenhaus müssen automatisch schließen und die Öffnungskraft darf 100N mittig bzw 60N an der Türschnalle nicht übersteigen. Die DBA muss einen ausreichenden Geschwindigkeitsaufbau (innerhalb 3s 90-110%) der Lüftung bei geöffneter Tür aufweisen, um ein Übergreifen von Rauch in das Stiegenhaus zu verhindern.