ELVG Bentlage Brandrauchverdünnung

Brandrauchverdünnung (BRV) in Garagen gemäß ÖNORM H6029 bzw. OIB Richtlinien
Brandfallsteuerungen laut
TRVB S151
Rauchabzug in Stiegenhäusern gemäß TRVB 111 S
Brandentrauchung

  • Lüftungssteuerung Frequenzumrichter
  • Klappensteuerung für Brandschutz- und Brandrauchsteuerklappen 
  • Feuerwehrtableau
  • Blindschaltbild
  • Visualisierung
  • Zustandsanzeige Klappen/Ventilatoren
  • Touchscreen Display
  • Webserver
  • Ereignisspeicher
  • Laufzeiterfassung
  • BUS-Systeme

Brandrauchverdünnung gemäß ÖNORM H 6029

Die Abfuhr heißer Rauchgase erfolgt mittels Ventilator, damit im Brandfall verhindert wird, dass Temperaturen zu rasch ansteigen bzw. die Luft abkühlt wird. Dadurch wird die thermische Beanspruchung der Gebäudekonstruktion verringert. Gemäß der ÖNORM H 6029 ist für Fluchtwege (Schleuse) ein 30-facher stündlicher Luftwechsel und für alle sonstigen Räume grundsätzlich ein 12-facher stündlicher Luftwechsel erforderlich.

Rauchabzug im Stiegenhaus Gemäß TRVB 111 S

Rauchabzüge für Stiegenhäuser dienen dazu, die im Brandfall ins Stiegenhaus eingedrungenen Rauchgase ins Freie abzuführen. Dies erfolgt mittels Kamineffekt (Warme Luft steigt nach oben, da sie eine geringere Dichte als kalte Luft hat). RWA müssen eine manuelle Auslösemöglichkeit sowohl in der Angriffsebene der Feuerwehr als auch im obersten genutzten Geschoss aufweisen. Eine automatische Auslösung der Rauchabzüge (RM) für Stiegenhäuser ist entsprechend der OIB-Richtlinien vorzusehen. Die überwiegende Anzahl der RWA ist mit elektrischen Dachöffnungen ausgerüstet. Ältere Modelle können auch mittels Seilzug, pneumatisch (CO2 Patronen) oder hydraulisch geöffnet werden. Pneumatische RWA werden mittels CO2 Patronen zentral in einem Alarmkasten oder unmittelbar am Zylinder ausgelöst. Bei hydraulischen RWA erfolgt der Druckaufbau mittels Hebelbewegungen.