ELVG Bentlage Projektierungen Planungen
Gerne unterstützen wir Sie bei der
Planung und Projektierung Ihrer CO-Warnanlage, Gaswarnanlagen , Notbeleuchtung oder Brandrauchverdünnung
mit Erstellung von Ausschreibungstexten,
Berechnung von Stückzahlen unf geben gerne
Auskunft über geltende Errichtungs- und Wartungsvorschriften.
Wir besichtigen ihre Anlage und stellen ihnen kostenfrei ein Angebot.
CO-Warnanlagen Wissen
CO-Warnanlagen werden nach der OVE EN50545, der ÖNORM M9419 und der ÖNORM M9418 ausgeführt und geprüft. In Wien gelten zusätzlich das Wiener Garagengesetz sowie die Richtlinien zum Wiener Garagengesetz.
Kohlenmonoxid (CO) ist eine chemische Verbindung zwischen Kohlenstoff und Sauerstoff. Es ist farb- und geruchlos und entsteht hauptsächlich bei unvollständigen Verbrennungsvorgängen fossiler Brennstoffe.
Mit einem CO-Sensor können Bereiche um 500m² überwacht werden.
CO-Sensoren werden auf 150–180cm FOK (Fahrbahnoberkante) montiert.
Ab 250m² Garagennutzfläche ist eine CO-Warnanlage vorgeschrieben, darunter ist eine Torkontaktsteuerung ausreichend.
Bei der Einfahrt: “Einfahrt verboten Vergiftungsgefahr” 20cm Schrifthöhe, blinkend ausgeführt. Bei jeder Zutrittsmöglichkeit von außen in die Garage: “Zutritt verboten Vergiftungsgefahr” 7cm Schrifthöhe, blinkend ausgeführt. In den Fahrstraßen: “Motor abstellen Garage verlassen” 7cm Schrifthöhe, blinkend ausgeführt.
Bei einer Lüftungssteuerung über Torkontakt wird bei jedem Öffnen des Garagentors ein Kontakt betätigt, welcher die Garagenlüftung aktiviert. Diese wird nach Ablauf der eingestellten Zeit, im Normalfall 5–7min, wieder automatisch
deaktiviert. Ebenso gibt es eine Lüftungssteuerung über Garagenlicht.
Laut geltenden Vorschriften muss eine CO-Warnanlage halbjährlich und eine Garagenentlüftung jährlich von einer Fachfirma gewartet werden.
Gaswarnanlagen Gaswarngeräte Wissen
Gaswarnanlagen und Gaswarngeräte finden in Garagen, Kälteanlagen, Heizungsanlagen, Büros, Schankanlagen, Laboratorien, Werkstätten, Bäder, Batterieladeräume, Kläranlagen, OP-Räume, Hochspannungsanlagen uvm. Anwendung.
MAK ist die maximale Arbeitsplatzkonzentration eines Gases welcher ein Arbeitnehmer ausgesetzt werden darf ohne der Gefahr einer Gesundheitsbeeinträchtigung.
LPG (Liquefied Petroleum Gas) oder GPL (Gaz de pétrole liquéfié) ist Flüssiggas.
Kohlendioxid (CO2) ist ein farb- und geruchloses Gas. Es entsteht bei vollständiger Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Substanzen oder bei Gärprozessen. CO2 ist ein natürlicher Bestandteil der Luft und ist in hohen Mengen tödlich.150–180cm FOK (Fahrbahnoberkante).
Klärgas entsteht in Kläranlagen beim Abbau organischer Stoffe und ist eine Mischung u.a. aus Methan und Kohlendioxid.
Gärgas entsteht bei alkoholischen Gärvorgängen, z.B. im Weinkeller und besteht überwiegend aus Kohlendioxid.
Sumpfgas entsteht beim Faulen organischer Stoffe unter Luftabschluss. z.B. in verschmutzten Gewässern und ist eine Mischung u.a. aus Methan und Kohlendioxid.
Deponiegas entsteht in Mülldeponien beim Abbau von organischen Stoffen und ist eine Mischung u.a. aus Methan und Kohlendioxid.
Toxische Gase sind giftige Gase, die Personen bei Kontakt Schaden zufügen.
Explosive Gase sind Gase, deren Konzentration in Verbindung mit Sauerstoff ein explosionsfähiges Gemisch ergeben.
Laut geltenden Vorschriften muss eine Gaswarnanlage jährlich von einer Fachfirma gewartet werden.
Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Wissen
Einzelbatterieleuchten sind Leuchten mit eingebauten Akkus und Lade- und Kontrollgerät.
Eine Zentralbatterieanlage ist eine Batterieanlage ohne Leistungsbegrenzung. Sie besteht aus einer zentralen Batterie und einer Lade- und Kontrolleinrichtung.
Eine Gruppenbatterieanlage ist eine Zentralbatterieanlage mit begrenzter Ausgangsleistung. (500W bei 3h bzw. 1500W 1h Nennbetriebsdauer)
MF (maintenance free) oder VRLA (valve regulated lead acid) sind Batterien mit verschlossenen Zellen. Wartungsfreiheit bedeutet, dass kein destilliertes Wasser nachgefüllt werden kann.