CO-Warnanlagen Vorschriften
Überprüfung und Wartung
Funktionskontrolle mindestens vierteljährlich
Überprüfung/Wartung mindestens halbjährlich
CO-Warnanlagen müssen mindestens halbjährlich durch eine Fachfirma überprüft und kalibriert werden.
siehe
ÖNORM M 9419 (2024 05 01)
- Funktionskontrolle mindestens vierteljährlich
Visuelle Inspektion bzw. Sichtprüfung sowie eine Warnfallsimulierung (Lüftung, akustische und optische Warneinrichtungen)
Durchführung der Funktionskontrolle durch eine unterwiesene Personen wie Hausbetreuerin, Hausbetreuer, Haustechnikerin, Haustechniker
Wir übernehmen gerne die Einschulung dieser Personen
- Überprüfung/Wartung mindestens halbjährlich
Überprüfung und Kalibirierung des CO-Konzentrationsmessgerätes
Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion der nachgeschalteten Einrichtungen bei Überschriften des Schwellwertes.
Dies darf gemäß Norm nur durch Fachkundige erfolgen!
Zum Nachweis der durchgeführten Funktionskontrollen und Überprüfungen ist ein Prüfbuch zu führen!