CO-Warnanlagen Vorschriften
Überprüfung und Wartung

Funktionskontrolle mindestens vierteljährlich

Überprüfung/Wartung mindestens halbjährlich

CO-Warnanlagen müssen mindestens halbjährlich durch eine Fachfirma überprüft und kalibriert werden.


siehe  ÖNORM M 9419 (2024 05 01)


  • Funktionskontrolle mindestens vierteljährlich

Visuelle Inspektion bzw. Sichtprüfung sowie eine Warnfallsimulierung (Lüftung, akustische und optische Warneinrichtungen)
Durchführung der Funktionskontrolle durch eine unterwiesene Personen wie Hausbetreuerin, Hausbetreuer, Haustechnikerin, Haustechniker

Wir übernehmen gerne die Einschulung dieser Personen 


  • Überprüfung/Wartung mindestens halbjährlich

Überprüfung und Kalibirierung des CO-Konzentrationsmessgerätes

Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion der nachgeschalteten Einrichtungen bei Überschriften des Schwellwertes. 

Dies darf gemäß Norm nur durch Fachkundige erfolgen!


Zum Nachweis der durchgeführten Funktionskontrollen und Überprüfungen ist ein Prüfbuch zu führen!


Sie haben Fragen zum Inhalt der ÖNORM M 9419? Wir geben gerne Auskunft!